Keine richterliche Entscheidung
Kann es sein, dass das Landratsamt Konstanz eine gerichtliche Entscheidung zur Gebührenhöhe für die wasserrechtliche Genehmigung von Bootsliegeplätzen fürchtet "wie der Teufel das Weihwasser"? Dieser Überzeugung ist jedenfalls Reinhard Heinl, Vorsitzender des Landesseglerverbands Baden-Württemberg.Bei der Gebührenberechnung fällt neben der reinen Verwaltungsgebühr von ein paar hundert Euro, seit Anfang der neunziger Jahre auch eine zusätzliche Gebühr für den "wirtschaftlichen Vorteil" an. Zunächst betrug diese zwischen 25 und 50 Mark pro Liegeplatz und Jahr. Mittlerweile liegt sie für eine Boje bei 50 und für einen Hafenplatz bei 75 Euro. Vor der Euro-Einführung galt eine Gebühren-Obergrenze von 30.000 Mark im Landesgebührengesetz. Diese Zahl wurde mit der Euro-Einfühung eins zu eins übernommen und somit praktisch verdoppelt. 2004 wurde die Deckelung dann ganz fallen gelassen. Das führte insbesondere beim Konstanzer Landratsamt auch in anderen Bereichen zu exorbitanten Preissteigerungen, weiss Heinl zu berichten. weiter >

IBN-Ausgabe 11/2009