Donnerstag, 15. Oktober 2009

15.10.09: Heute IBN-Magazin neu!

Mit einem interessanten Begleitartikel eröffnet Chefredaktor Hans-Dieter Möhlhenrich die Ausgabe 10/2009 des Wasserportmagazins IBN, die heute 15. Oktober neu aufliegt. Zudem finden Sie auch neue Anzeigen über Segel- und Motorboote Online.



Uferabstand dient der Umwelt und der Sicherheit
hdm/IBN/Zu Recht beschweren sich Berufs- und auch Freizeitkapitäne seit Jahren über leichtsinnige Schwimmer, Gummibootfahrer und Kanuten auf der Rheinstrecke unterhalb von Stein am Rhein, die die gesamte Flussstrecke als offenen Badeplatz nutzen. In dem engen Fahrwasser mit viel Strömung ist es dann häufig nicht leicht, ohne gefährliche Situationen aneinander vorbei zu kommen.

Solche und ähnliche Probleme gibt es jedoch nicht nur auf der Rheinstrecke. Denn für manchen ist der Bodensee längst zum unbeschränkten Freizeitpark und kostenlosen Abenteuercamp geworden. Wem ist es z. B. noch nicht passiert, dass plötzlich wenige Meter vor dem eigenen Bootsbug die graue Badekappe eines Schwimmers auftauchte? Nicht etwa in Ufernähe, sondern irgendwo im See - etliche hundert Meter vom Ufer.

Einen Glanzpunkt mit besonderem Überraschungseffekt setzte ein Schwimmer, der unweit der Wendemarke bei einer Regatta unvermittelt vor den Booten auftauchte, als rund 40 Einhandsegler gerade mit Spinnakermanövern beschäftigt waren und es erst mit manch haarigem Manöver vermeiden konnten, dass er unter ihre Kiele geriet. Entsprechende lautstarke Kommentare zu seinem Badeausflug bekam er dabei postwendend geliefert. Die markante gelbe Regattatonne war wahrscheinlich auch sein persönliches Schwimmziel.

Stimmt das Wetter und ist das Wasser entsprechend warm, wird längst überall gebadet. Die teuer eingerichteten und unterhaltenen Freibäder scheinen überflüssig geworden zu sein. An manchen Wochenenden sind alle Wiesen und Feldwege z. B. entlang des Überlinger Sees oder Untersees längst ein riesiger Parkplatz, wo Tausende ihre Autos oder Motorräder abstellen, um dann jeden zugänglichen Uferstreifen zum beim Baden zu nutzen.

Dieses unkontrollierte Freizeitverhalten trifft auf eine Unart mancher Bootsfahrer, die die Sache gefährlich machen kann. Denn ausreichend "Uferabstand" ist anscheinend für manchen motorisierten Freizeitkapitän ein Fremdwort und aus Sicht der Redaktion eines der auffälligsten und häufigsten Fehlverhalten.

Der von der BSO vorgeschriebene Abstand von 300 Metern zum Ufer und die Vorschrift, dieses nur in einem rechten Winkel mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h anzufahren, war bei der Erarbeitung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung in erster Linie dazu gedacht, das Bodenseeufer zu schützen und Fahrten im Uferbereich zu minimieren. Ausgenommen von dieser Regelung für motorisierte Boote und Schiffe sind lediglich die Berufsfischer, für die aber ebenfalls die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt und die Berufsschifffahrt in dem Sinne, dass sie den Uferbereich, z.B. zum An- und Ablegen, auch in einem anderen Winkel anfahren darf. Eine Sonderregelung gilt auch für Elektroantriebe bis zwei kW.

Wer im Uferbereich fährt, muss mit Schwimmern, Schnorchlern oder badenden Kindern rechnen. Der richtige Uferabstand von 300 Meter dient also heute nicht nur dem Umweltschutz, sondern auch immer mehr der Sicherheit.