Die Regeln für die Zeitumstellung:
Für die Sommerzeit gilt: Die Zeitumstellung findet am letzten Sonntag im März statt. Dabei wird um 2:00 Uhr die Uhr um eine Stunde vorgestellt. Das bedeutet: Die Nacht ist eine Stunde kürzer. Für die Winterzeit (Normalzeit) gilt: Die Zeitumstellung findet am letzten Sonntag im Oktober statt. Um 3:00 Uhr wird die Uhr um eine Stunde zurückgestellt. Das bedeutet: Die Nacht ist eine Stunde länger.
Geschichte
Schweiz
In der Schweiz galt in den Jahren 1941 und 1942 die Sommerzeit von Anfang Mai bis Anfang Oktober. 1977 wurde mit einem Gesetz die Einführung der Sommerzeit, gleichzeitig mit den Nachbarstaaten, beschlossen. Dagegen wehrten sich (vor allem) die Bauern, sammelten Unterschriften für ihr Referendum, und am 28. Mai 1978 wurde das Sommerzeit-Gesetz in der Volksabstimmung deutlich verworfen. Da nun die Schweiz im Sommer 1980 eine „MEZ-Zeitinsel“ inmitten sommerzeitführender Länder bleiben musste, verabschiedete das Parlament das von der Regierung verlangte Zeitgesetz vom 21. März 1980, auf dessen Grundlage im folgenden Jahr die Sommerzeit analog zu den Nachbarstaaten eingeführt wurde, um das 1980 entstandene bilaterale Zeitchaos z. B. auf Fahrplänen zu beseitigen. Eine (unter anderem von Christoph Blocher) 1982 lancierte Volksinitiative zur Abschaffung der Sommerzeit kam nicht zustande. Seit 1981 gilt daher auch in der Schweiz die gleiche Sommerzeitregelung wie in ihren Nachbarstaaten: von 1981 bis 1995 Ende März bis Ende September, seit 1996 Ende März bis Ende Oktober, mit Umstellung jeweils Sonntag um 2 Uhr MEZ (1 Uhr UTC).
Deutschland
In Deutschland wurde die Sommerzeit 1916 bis 1918 im Kaiserreich erprobt. In der Weimare Republik gab es dann keine Zeitumstellung mehr. Während des Zweiten Weltkrieges wurde die Sommerzeit wieder eingeführt. Unmittelbar nach dem Krieg wurde die jährliche Umstellung auf Sommerzeit von den Besatzungsmächten bestimmt. 1947 wurden die Uhren zwischen dem 11. Mai und 29. Juni im Rahmen der so genannten „Doppelten Sommerzeit“ (mitteleuropäische Hochsommerzeit; MEHSZ) zwei Stunden vorgestellt. Die damalige Sommerzeitregelung endete mit dem Ende des Jahres 1949. Von 1950 bis 1979 gab es in Deutschland keine Sommerzeit. Die erneute Einführung der Sommerzeit wurde in der Bundesrepublik 1978 beschlossen, trat jedoch erst 1980 in Kraft. Zum einen wollte man sich bei der Zeitumstellung den westlichen Nachbarländern anpassen, die bereits 1977 als Nachwirkung der Ölkrise von 1973 aus energiepolitischen Gründen die Sommerzeit eingeführt hatten. Zum anderen musste man sich mit der DDR über die Einführung der Sommerzeit einigen, damit Deutschland und insbesondere Berlin nicht zusätzlich noch zeitlich geteilt war. Die Bundesrepublik und die DDR führten die Sommerzeit gleichzeitig ein, was der Harmonisierung beider Staaten diente. In der DDR regelte die Verordnung über die Einführung der Sommerzeit vom 31. Januar 1980 die Umstellung. Von 1981 bis 1995 begann in Deutschland die Sommerzeit am letzten Sonntag im März um 2:00 Uhr MEZ und endete am letzten Sonntag im September um 3:00 Uhr MESZ. Durch die Vereinheitlichung der unterschiedlichen Sommerzeitregelungen in der Europäischen Union wurde die Sommerzeit 1996 in Deutschland um einen Monat verlängert und gilt gemäß Richtlinie 2000/84/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates seitdem vom letzten Sonntag im März um 2:00 Uhr MEZ bis zum letzten Sonntag im Oktober um 3:00 Uhr MESZ.
Österreich
Auch in Österreich wurde 1916 die Sommerzeit eingeführt. Sie galt bis 1920. Aufgrund des Anschlusses Österreichs an das Deutsche Reich galten hier während des Zweiten Weltkriegs ab 1940 dieselben Regelungen wie in Deutschland. Darüber hinaus gab es noch bis einschließlich 1948 eine Sommerzeit. 1980 wurde sie gleichzeitig wie in Deutschland für die Zeit von März bis September wieder eingeführt. 1996 wurde sie wie in der gesamten EU bis Ende Oktober ausgedehnt.